44. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen Dienstleistungsverträge und sind zum Nominalwert angegeben.
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Mio. € |
2011 |
2012 | ||
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Abnahmeverpflichtungen/Bestellobligo1 |
603 |
611 | ||
Übrige |
15 |
18 | ||
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618 |
629 |
Von den 629 Mio. € des aktuellen Geschäftsjahres entfallen 17 Mio. € auf das zur Veräußerung vorgesehene Real-Geschäft in Osteuropa. Diese sind in voller Höhe der Kategorie Abnahmeverpflichtungen/Bestellobligo zugeordnet.
Zu den Erwerbsverpflichtungen für sonstige immaterielle Vermögenswerte, Gegenstände des Sachanlagevermögens, Verpflichtungen aus Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen sowie für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien wird auf Nummer 19 „Sonstige immaterielle Vermögenswerte“, Nummer 20 „Sachanlagen“ und Nummer 21 „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ verwiesen.